Die Argumentationslinie der Stadt zur Flurbereinigung hat sich in letzter Zeit grundlegend verändert. Zudem finden sich in den Aussagen der Ämter immer wieder sehr interpretationsfähige Aussagen. Beides wollen wir hier aufzeigen:
- Bei der Bezirksbeiratssitzung stand noch die ökologische Aufwertung des Gebiets (Stichwort Ökopunkte) im Vordergrund. Durch die Stellungnahme der Naturschutzverbände und den Biotopatlas der Stadt Stuttgart wird klar, dass das Gebiet ökologisch kaum aufzuwerten ist. Leitmotiv für die geplante Flurbereinigung ist inzwischen die verbesserte Erschliessung des Gebiets.
- Das Denkmalamt hat festgestellt, dass die Grenzsteine auf dem Wandel denkmalgeschützt sind. Die Stadt beteuert, diese sollten auf keinen Fall “beseitigt” werden. Wir haben noch die Aussage von H. Holzwarth (Flurbereinigungsbehörde) im Ohr, dass man die Steine “halt um 3 Meter versetzen” werde und fragen uns nun, wie die Stadt das Verb beseitigen auslegen wird;
- Herr Holzwarth hat uns bei der letzten Begehung versichert, dass “niemand enteignet” werde. Wir haben alle noch in Erinnerung, dass derselbe während der Bezirksbeiratssitzung im Januar sagte, eine Flurbereinigung sei “kein Wunschkonzert”, er habe “keine Lust auf Rumgeskaspere mit Eigentümern” und zur Not werde eben “enteignet”. Darauf angesprochen war die Antwort bei der Begehung, eine Enteignung werde im Zuge der Verbreiterung des Grenzwandels zur Straße nicht stattfinden, da die Enteigneten “im selben Gebiet Ersatzflächen” bekämen. Wir haben in Mengenlehre nicht aufgepasst und nach wie vor nicht verstanden wie dies mathematisch geht, da vor Ort die Gesamtfläche ja nicht vergrößert werden kann.
- Neuerdings verlautbart die Stadt, eine “durchgängige Zufahrt” sei nicht geplant. Wir fragen uns, was das bedeutet: Ein begrünter Streifen zwischen zwei geschotterten Fahrspuren? Keine Fortführung jenseits der Rebflächen?
- Auch neu ist die Behauptung der Stadt, die geplante Straße solle nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge geöffnet sein. Dass dies nicht praktikabel und durchsetzbar ist, sieht man am Beispiel Rennweg. Dies bestätigte auch der stellvertretende Leiter des zuständigen Amtes bei der Begehung mit OB Nopper.
- Die Anordnung der Flurbereinigung werde nur kommen, wenn eine überwiegende Mehrheit der Besitzer sich der Befragung dafür ausgesprochen habe, sagt das Amt. Dazu meinen wir: Hier geht es um ein Naherholungsgebiet und es wäre eine breite Bürgerbeteiligung angebracht gewesen statt einer Beschränkung auf die Besitzer; weiterhin hätten klare Kriterien für die Anordnung definiert und die Möglichkeit der Ablehnung in den Fragebogen aufgenommen werden müssen. Die Stadt lässt sich also alle Möglichkeiten offen, die Befragung beliebig auszulegen und als Bürgerbeteiligung zu verkaufen.